Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 6 W 82/11

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 214 O 3/11 – vom 16.3.2011 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.

G r ü n d e :


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