Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 5 U 81/11

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 16.03.2011 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 11 O 296/10 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.


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