Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 6 U 82/11

Tenor

1.) Die Berufung des Antragsgegners gegen das am 6.4.2011 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln –28 O 900/10– wird zurückgewiesen.

2.) Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Antragsgegner.


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