Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 6 W 213/11

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 26.07.2011 – 218 O 136/11 – wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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