Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 5 U 184/10

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 17.11.2010 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 11 O 415/07 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 80 % und der Kläger zu 20 %.


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