Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 17 W 193/11

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen, soweit für den Antragsteller eine Terminsgebühr zuerkannt worden ist.

Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 1.120 €.


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