Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 6 W 223/11

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 26.08.2011 – 207 O 213/11 – wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.