Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 20 U 91/11

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 8. April 2011 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen ‑ 9 O 532/10 – wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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Von der Darstellung der tatsächlichen Feststellungen wird gemäß § 540 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 313a Abs. 1 Satz 1 ZPO abgesehen.

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