Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 2 VA (Not) 18/11

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist hinsichtlich der getroffenen Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird nicht zugelassen.


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