Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 14 UF 115/11

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 21. Februar 2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Siegburg abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.


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