Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 13 U 158/09

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 13.08.2009 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen (1 O 724/08) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird zugelassen.


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