Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 20 U 134/10

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 23. September 2010 ver­kündete Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 27 O 134/10 – abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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Von der Darstellung der tatsächlichen Feststellungen wird gemäß § 540 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 313a Abs. 1 Satz 1 ZPO abgesehen.

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