Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 9 U 83/11

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 13.4.2011 verkündete

Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 20 O 22/10 – abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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