Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 19 W 57/11

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Zeugen K H gegen den Ordnungsmittelbe­schluss der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 07.10.2011 in Verbindung mit den Nichtabhilfebeschlüsssen vom 04.11. 2011 und 30.11.2011 – 18 O 140/07 - wird zurückgewiesen.


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