Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 13 W 79/11

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragsteller vom 29. November 2011 gegen den Beschluss der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 8. November 2011 – 21 O 433/11 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden den Antragstellern auferlegt.

Der Beschwerdewert wird auf bis zu 25.000.000,00 € festgesetzt.


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