Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 6 W 13/12

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 37. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 06.12.2011 – 237 O 233/11 – wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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