Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 7 U 153/11

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 15.8.2011 – 1 O 399/10 – wird zurückgewiesen.

 

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.


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