Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 16 Wx 17/11

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 26.1.2011 - 73 III 65/19 - abgeändert und angeordnet, dass die Eintragung im Geburtenregister Nr. ##/#### des Standesamtes S durch Folgebeurkundung dahin zu berichtigen ist, dass der Nachname des Antragstellers „M1“ lautet.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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