Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 6 AuslA 113/11 - 6 -

Tenor

Die Auslieferung des bulgarischen Staatsangehörigen N. nach Bulgarien zur Vollstreckung wegen der in dem Europäischen Haftbefehl der Bezirksstaatsanwaltschaft P. vom 14.10.2011 aufgeführten Verurteilung durch das Bezirksgericht P. vom 21.7.2011 zu einer noch voll zu verbüßender Freiheitsstrafe von 3 Jahren wird für zulässig erklärt.


G r ü n d e

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