Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 6 U 189/11

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 17.08.2011 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 84 77/11 – wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung des Unterlassungs­anspruchs durch Sicherheitsleistung in Höhe von 37.500,00 € abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Im Übrigen kann die Beklagte die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.