Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 4 WF 28/12

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Bonn vom 13.03.2012 - 408 F 293/10 -, mit welchem der Erweiterungsantrag der Antragstellerin auf Beiordnung von Rechtsanwältin L. als Unterbevollmächtigte bzw. Vekehrsanwältin abgelehnt worden ist, wird zurückgewiesen.


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