Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 6 Ausl 104/11 – 77-

Tenor

1.

Die Auslieferung des US-amerikanischen Staatsangehörigen K. nach Indien zur Verfolgung wegen der in dem Haftbefehl des Richters des Gerichts von j. vom 25.11.2011 in Verbindung mit der eidesstattlichen Erklärung der Polizeipräsidentin Z. aus Chennai vom 20.12.2011 und dem Abschlußbericht der Polizeibehörde von U. bezeichneten Straftaten ist zulässig

unter folgender Bedingung :

Die indischen Behörden sichern zu, dass der Verfolgte wegen folgender bei ihm bestehenden Erkrankungen: - wird ausgeführt - nach den Regeln der ärztlichen Kunst behandelt wird.


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