Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 6 W 90/12

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 8.3.2012 – 228 O 39/12 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


1234567

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen