Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 6 W 85/12

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 37. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 20.01.2012 – 237 O 303/11 – wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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