Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 25 WF 64/12

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 25. Februar 2012 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Leverkusen vom 7. Februar 2012 (31 F 384/11) wie folgt abgeändert und neu gefasst:

Der Antragstellerin wird mit Wirkung ab Antragstellung ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt C. I, L., bewilligt.


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