Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 9 U 3/12

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 08.12.2011 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln –  24 O 173/11 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Klägern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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