Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 W 55/12

Tenor

Die Beschwerde des Beklagten vom 3. 6. 2012 gegen den Beschluss des Einzelrichters der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 16. 5. 2012 - 10 O 284/10 - wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte.


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