Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 19 U 151/11

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 17.08.2011 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 16 O 589/09 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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