Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 19 U 169/11

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 31.08.2011 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Köln -  4 O 500/10 – wird zurückgewiesen.

Der Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt. 


Gründe:

12345

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