Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 W 69/12

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 9. Juli 2012 gegen den Beschluss der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 29. Juni 2012 - 2 O 318/10 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.


1 2 3 4 5 6 7

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.