Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Wx 161/12

Tenor

Die Beschwerde der Kostenschuldnerin vom 31. Mai 2012 gegen den Beschluss der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 6. Juli 2012 - 202 O 397/10 - wird zurückgewiesen.


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