Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 5 U 42/12

Tenor

Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 28. Februar 2012 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 3 O 233/10 – gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.

 

Der Kläger erhält Gelegenheit, zu dem Hinweis innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses Stellung zu nehmen.


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