Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Wx 205/12

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Nachlassgerichts – Düren vom 9. Mai 2012, 80 VI 80/12, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beteiligte zu 1) zu trage


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