Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 17 W 151/12

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss der Rechtspflegerin beim Landgericht Köln vom 06.07.2012 (20 O 136/11) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.


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