Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 6 U 86/12

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 19.04.2012 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 31 O 633/11 – wird zurückgewiesen.

 

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

 

Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 

Die Revision wird zugelassen.


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