Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 17 W 155/12

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers des Landgerichts Köln vom 3. August 2012 (5 O 532/09) wird zurückgewiesen.

 

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

 

Wert des Beschwerdeverfahrens: 1.164,80 €


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