Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 22 U 48/12

Tenor

Die Beklagte wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das am 26.1.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen – 12 O 348/11 – durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

Die Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 3 Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.


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