Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 20 U 141/12

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 11. Juni 2012 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln ‑ 26 O 48/11 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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Von der Darstellung der tatsächlichen Feststellungen wird gemäß § 540 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 313a Abs. 1 Satz 1 ZPO abgesehen.

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