Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 14 U 9/12

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 13. Oktober 2011 verkündete Urteil des Landgerichts Köln abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen, die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 10.000 € abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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