Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 13 U 185/11

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 17.8.2011 (3 O 247/10) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.


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