Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 23 WLw 7/12

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 4. gegen den Be­schluss des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht – Geldern vom 8. Dezember 2011 – 22 Lw 99/11 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der in diesem angefallenen außergerichtlichen Kosten der Beteiligten trägt der Beteiligte zu 4.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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