Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 5 U 98/12

Tenor

I.

Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 25. Mai 2012 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln (25 O 40/11) durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.

 

II.

Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Hinweis binnen drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses.


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