Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 19 U 125/12

Tenor

I. Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Beklagten gegen das am 03.07.2012 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 15 O 424/11 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.

 

II. Der Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses.


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