Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Wx 214/12

Tenor

Auf die Beschwerde des Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Aachen vom 24. 7. 2012 - AA-8301-7 - aufgehoben.

Die Sache wird zur weiteren Bearbeitung an das Amtsgericht Aachen - Grundbuchamt - zurückgegeben.


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