Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 6 U 84/12

Tenor

.) Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 28.3.2012 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 O 299/11 – teilweise abgeändert und die einstweilige Verfügung der Kammer vom 21.12.2011 zu Ziffer 1 a) unter Zurückweisung des insoweit auf ihren Erlass gerichteten Antrags aufgehoben.

 

2.) Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

 

3.) Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.


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