Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 4 UF 182/12

Tenor

Der Antragsteller wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, seine Beschwerde gegen den von dem Amtsgericht – Familiengericht – Bonn am 03.09.2012 erlassenen Beschluss – 407 F 150/12 – ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen.

 

Für den Antragsteller besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 08.01.2013.


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