Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 26 UF 9/13

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers vom 15. Januar 2013 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Gummersbach vom 12. Dezember 2012 (22 F 250/12) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass bis zum 10. Januar 2020 ein Umgangsrecht des Antragstellers mit dem Kind ausgeschlossen ist. 

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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