Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 15 U 164/12

Tenor

Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das am 19.09.2012 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 28 O 223/12 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Verfügungsbeklagte zu tragen.

Das Urteil ist vollstreckbar.


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