Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 7 SchH 5/12

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

                            Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

                            Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung des beklagten Landes durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor das beklagte Land Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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