Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 6 U 12/13

Tenor

  • I Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 19.12.2012 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 84 O 217/12 – abgeändert. Die einstweilige Verfügung der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 01.08.2012 – 33 O 173/12 – wird aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag zurückgewiesen.

  • II Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.


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